Lebensmittelverarbeitende Betriebe sind zur Durchführung eines HACCP/Eigenkontrollsystem verpflichtet. Dies beinhaltet der Artikel 5 der Lebensmittelhygieneverordnung 852/2004. Der Lebensmittelüberwachungsbehörde gegenüber muss dieses auch entsprechend nachgewiesen werden können (Dokumentation). Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) bestimmt hierbei die Anforderungen an die Hygiene.
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